Ein neuer Alltag in der Orthopädische Klinik Hessisch Lichtenau

Mit neuen Regeln geht es schrittweise zurück in den Klinik-Alltag.
Foto: Lichtenau e.V.

Wieder Kapazitäten für planbare Eingriffe

In der Orthopädischen Klinik Hessisch Lichtenau geht es schrittweise zurück in den Alltag, der allerdings neu entwickelt werden musste. Das betrifft sämtliche Abläufe im Haus, insbesondere die hy­gie­nischen Maßnahmen. „Der Schutz unserer Patientinnen und Patienten sowie unserer Mitarbeitenden steht für uns an erster Stelle“, betont der Geschäftsführer, Matthias ­
Adler. Ein größerer Teil der Klinikkapazitäten kann wieder für planbare Operationen genutzt werden. Auch Sprechstunden werden wieder vermehrt angeboten.

Abgesagte Termine werden seit einigen Wochen neu geplant. Dafür nehmen die Mitarbeitenden nach und nach wieder Kontakt zu den Patientinnen und Patienten auf. 70 Prozent der OP-Kapazitäten dürfen laut Landessozialministerium für geplante Eingriffe genutzt werden. Dabei muss die Öffnung der Klinik weiterhin anpassungsfähig gestaltet werden. „Denn bisher können wir ja noch nicht absehen, welche epidemiologischen Auswirkungen die aktuellen gesellschaftlichen beziehungsweise wirtschaftlichen Lockerungen nach sich ziehen werden“, erklärt Matthias Adler.

Neue Regeln

Zum Aufbau des neuen Klinikalltags haben sich die Verantwortlichen aus Medizin und Pflege viele Gedanken gemacht. Für die Patientinnen und Patienten gibt es folgende Regeln:

 Generell gilt die Maskenpflicht – für Patienten und Besucher.
 Zum Einsatz kommen OP-Masken, die bei der Aufnahme bzw. am Haupteingang ausgegeben werden.
 Die Maske ist ständig mitzuführen und muss bei Kontakt zu weiteren Personen getragen werden.
 In den Patientenzimmern kann die Maske abgesetzt werden. Zum Mitpatienten sind 1,5 Meter Abstand einzuhalten. Sobald ein Mitarbeitender den Raum betritt, muss die Maske umgehend aufgesetzt werden.
 Bei der stationären Aufnahme müssen einige Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand und evtl. Kontakt zu erkrankten Personen beantwortet werden; zudem wird die Temperatur gemessen.
 Besuche bei Langzeitpatienten sind erlaubt, dabei gilt ebenso die Maskenpflicht. Bei Betreten sind die üblichen Daten zu hinterlegen.

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