Wie steht es um die Pflege während Corona?

Das Beratungsteam des Pflegestützpunktes Werra-Meißner ist
weiterhin – wenn auch aktuell nur telefonisch – für alle Fragen rund um den Themenkomplex „Pflege in Corona-Zeiten“ erreichbar. (V.li.) Stefan Vogt, Mechtild Reith, Mirijam Holzhauer, Alexandra Sennhenn und Ulrike Mathias.

Werra-Meißner-Kreis informiert über Unterstützungsangebote

Der Coronavirus hat uns seit Mitte März fest im Griff, und auch wenn sich Lockerungen abzeichnen, wird sich unser Leben noch eine Weile nach den Beschränkungen richten müssen. Dies betrifft die ausgewiesenen Risikogruppen, darunter alte und mit Vorerkrankungen behaftete Menschen, zu denen pflegebedürftige Personen zählen, ganz besonders stark.
Der Pflegestützpunkt und der Fachdienst Sozialplanung des Werra-Meißner-Kreises weisen deshalb auf Unterstützungsangebote und Besonderheiten in der aktuellen Situation hin:
Die Beratungsstellen des Fachdienstes Sozialplanung – der Pflegestützpunkt, das Seniorenbüro und die Beratungsstelle „Technik im Alter“, können aktuell zwar aufgrund der Corona-Pandemie nicht persönlich aufgesucht werden, sind telefonisch jedoch erreichbar. Die telefonische Erreichbarkeit ist dienstags und mittwochs von 9.30 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 17 Uhr unter 05651/3021435, -1436, -1437 und -2434 sichergestellt.

Derzeit finden durch den MDK-Hessen keine persönlichen Hausbesuche zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit statt, um das Infektionsrisiko für pflegebedürftige, vorerkrankte und ältere Menschen zu minimieren. Diese Regelung gilt vorläufig bis Ende September. Die Einstufung in Pflegegrade erfolgt auf Basis der bereits bei den MDK vorliegenden Informationen und eines telefonischen Interviews mit dem Pflegebedürftigen bzw. ihren Bezugspflegepersonen. Gerne stehen die Mitarbeiter des Seniorenbüros/Pflegestützpunktes telefonisch zur Beratung im Vorfeld einer Begutachtung zur Verfügung.


Beratungsbesuche bis zum September ausgesetzt

Auch die sonst bei Pflegegeldempfängern verpflichtenden Pflegeberatungsbesuche sind bis zum 30. September ausgesetzt. Das heißt, das Pflegegeld darf nicht gekürzt werden, wenn die Beratungsbesuche nicht nachgewiesen wurden.

Zum Schutz der Bewohner der stationären Pflege­einrichtungen werden außer­dem besondere Infektionsschutzmaßnahmen umgesetzt. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass neue Bewohner – unabhängig davon, ob als Kurzzeitpflegegast oder auf Dauer – derzeit nur mit entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen aufgenommen werden können. Das Besuchsverbot ist hingegen gelockert worden. So ist zunächst für jeden Bewohner einmal wöchentlich ein einstündiger Besuch mit entsprechenden Schutzmaßnahmen zu ermöglichen. Die Besuche müssen im Vorfeld bei den Pflegeeinrichtungen angemeldet werden.
Pflegebedürftige, die auf Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes angewiesen sind, werden von diesem auch nach wie vor betreut und versorgt. Die Hygienemaßnahmen der Mitarbeiter sind auf die aktuelle Situation angepasst. Im Kreis wurden im Frühjahr vier neue Anbieter anerkannt, die Entlastungsleistungen anbieten und mit den Pflegekassen abrechnen können. Kontaktdaten der Anbieter sind beim Pflegestützpunkt erhältlich oder über www.pflegelotse.de zu beziehen.

Darüber hinaus sind im Kreis vielfältige Initiativen entstanden, die ehrenamtlich ihre Hilfe anbieten. Eine Liste dieser bürgerschaftlichen Dienste findet man auf der Homepage des Werra-Meißner-Kreises unter dem Button „Hilfs- und Unterstützungsangebote und -maßnahmen“. 

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